Hohlraumversiegelung 500 ml JMC Alternative: 5550304
Alternative: 5550304
Originalbezeichnung: Hohlraumversiegelung 500 ml JMC
JMC Hohlraumversiegelung
- Nicht überlackierbar
- Korrosionsbeständigkeit im Salzsprühnebel nach DIN 50021: 1500 Stunden ohne Rostunterwanderung
- Hervorragende Kriecheigenschaften in unzugänglichen Hohlräumen
- Unterwanderung und Verdrängung auch von vorhandenem Wasser
- Selbstheilungseigenschaften durch Verfließen bei geringen Beschädigungen
- Ergiebigkeit: 5-7 m²
- Staubtrocken nach 2 Stunden
- Durchgetrocknet nach 3 Stunden
- Temperaturbeständigkeit von -25° C bis max. 80° C
- Auf Wachsbasis
- Für sämtliche Karosseriehohlräume geeignet, die einen besonderen Schutz vor Rost, Spritzwasser und anderen Witterungseinflüssen benötigen, wie z. B. Schweller, Türen, Seitenteile, Verkleidungen, Holme usw.
Farbe: hell
Inhalt: 500 ml
Hersteller Nr.: JMC 439346
EAN: 4043981182620
Signalwort Gefahr
Gefahrenhinweise (H-Sätze):
- H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition: Nervensystem.
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (P-Sätze)
Prävention:
- P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten.
- Nicht rauchen.
- P260E Dampf/Aerosol nicht einatmen.
- P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Reaktion:
- P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
- P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
Entsorgung:
- P501 Inhalt / Behälter einer Entsorgung gemäß den lokalen / nationalen Vorschriften zuführen.
44% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter oraler Toxizität.
Kennzeichnung nach Richtlinie 2004/42/EG: 2004/42/EC IIB(e)(840)
410g/l
Hinweise zur Einstufung / Kennzeichnung:
- Für CAS 64743-01-7 gilt Nota N: die Einstufung als krebserzeugend ist nicht erforderlich, da nachgewiesen werden kann, dass der Ausgangsstoff nicht krebserzeugend ist.
- Für CAS 64742-82-1 gilt Nota P: die Einstufung als krebserzeugend ist nicht erforderlich, da der Stoff weniger als 0,1 Gew.% Benzol enthält.
- Für CAS 64742-54-7 gilt Nota L: die Einstufung als krebserzeugend ist nicht erforderlich, da der Stoff weniger als 3% DMSO-Extrakt enthält.









