Keilriemen Spray 400 ml Liqui Moly
Originalbezeichnung: Keilriemen Spray 400 ml Liqui Moly
Keilriemen-Spray 400 ml
Beseitigt Klinkergeräusche und Rutschen von Keilriemen. Das Spray sorgt für Geschmeidigkeit und verlängert die Lebensdauer der Riemen. Es schützt Riemen und Scheiben vor Verschleiß und verbessert den Wirkungsgrad der Zugkraft.
Inhalt: 400 ml
Hersteller Nr.: Liqui Moly 4085
EAN: 4100420040856
Signalwort: Gefahr
H319-Verursacht schwere Augenreizung. H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412-Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H222-Extrem entzündbares Aerosol. H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
- P211-Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
- P251-Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
- P261-Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden.
- P271-Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
- P273-Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- P280-Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312-Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen.
- P405-Unter Verschluss aufbewahren.
- P410+P412-Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen.
- P501-Inhalt / Behälter einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung zuführen.
EUH066-Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
- Aceton
- Kohlenwasserstoffe, C10-C12, Isoalkane, <2% Aromaten
Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).
Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).