Glanzshampoo-KONZENTR 1 Liter Sonax
Sonax
Originalbezeichnung: Glanzshampoo-KONZENTR 1 Liter
SONAX GlanzShampoo Konzentrat
- Reinigt wirksam und entfernt Schmutz, ohne die schützende Wachs-Schicht auf dem Lack zu schädigen.
- Geeignet für Lack-, Gummi-, Kunststoff-, Vinyl- und Glasflächen.
- Schonende Reinigung durch sanfte Tenside; phosphatfrei und pH-neutral.
Inhalt: 1 Liter
Hersteller Nr.: Sonax 03143000
EAN: 4064700314306
Signalwort Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
- 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on
Gefahrenhinweise
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
- P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen.
- P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
- P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
- Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Kennzeichnung Gebinde <125 ml weicht ab. Reduzierte Kennzeichnung gemäß Art. 29 und Anhang I, Nr. 1.5 CLP-VO wird angewandt.
Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
- Laut der in der Lieferkette übermittelten Informationen enthält das Gemisch keinen Stoff mit >0,1%, der als PBT gilt.
vPvB:
- Laut der in der Lieferkette übermittelten Informationen enthält das Gemisch keinen Stoff mit >0,1%, der als vPvB gilt.
Feststellung endokrinschädlicher Eigenschaften
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.